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(Psycho-)Soziale Beratung

Sozialberatung

Sozialberatung umfasst das sozialarbeiterische bzw. sozialpädagogische Beratungsangebot für Einzelne, Alleinerziehende oder Familien mit verschiedensten sozialen Problemstellungen. Im Mittelpunkt stehen das soziale System und Klienten mit ihren Bedürfnissen sowie die Lösungserarbeitung für Fragen und Probleme. Die soziale und sozialrechtliche Beratung ist von einer juristischen Beratung zu unterscheiden, wobei sich in der Praxis Überschneidungen zeigen, die durch das Rechtsdienstleistungsgesetz ermöglicht bzw. abgedeckt sind. Die fachliche Besetzung der Stellen erfolgt in der Regel durch Diplom-Sozialarbeiter bzw. Diplom-Sozialpädagogen. Die Beratung erfolgt kostenlos, vertraulich, ggf. anonym und unabhängig von Weltanschauung und Religion.

Die Allgemeine Sozialberatung entspringt der Intention, Menschen ein sehr einfach zugängliches Angebot der Beratung und Begleitung, Hilfe und Unterstützung zu unterbreiten. ASb orientiert sich unmittelbar an Lösungen für vielfältige Problemlagen, ist erster Ansprechpartner und Clearingstelle, vielfach erster Zuhörer für Menschen und hält ein eigenes Spektrum unterschiedlicher Hilfearten und -formen im Rahmen eines ganzheitlichen Beratungsansatzes bereit. Ähnlich dem Hausarztprinzip im Rahmen des Hilfesystems vermittelt die ASb als Generalist bei Bedarf auch an spezialisierte Fachdienste, managt und koordiniert unterschiedliche Unterstützungs- und Beratungsleistungen und -maßnahmen. Außerdem koordiniert der Dienst als Ergänzung professioneller sozialer Arbeit auch den Einsatz Ehrenamtlicher.

Auf diesem Hintergrund versteht sich ASb als Mentor für Menschen, denen es nicht gelingt, im vielfältigen Angebotsspektrum von Hilfen und gesetzlichen Ansprüchen eine Orientierung zu entwickeln. Sie begleitet Menschen, die mit der Komplexität des Alltags überfordert sind und die zur Regelung ihrer häufig multifaktoriell bedingten und umfassenden Problemlagen eine Reihe unterschiedlichster spezieller Fachdienste in Anspruch nehmen müssten und bereits damit selbst dann überfordert wären, wenn die Kooperation dieser Spezialisten optimal organisiert werden könnte. Zudem bedürfen nicht alle Fragen der Konsultation eines spezialisierten Fachdienstes. ASb bietet pragmatische und lösungsorientierte Hilfen bei der Durchsetzung individueller Rechte.

Wegen des geringen Spezialisierungsgrades und ihrer hohen Flexibilität, auf sich verändernde Bedarfslagen problem- und zeitnah reagieren zu können, wird die ASb häufig als Kernstück und Fundament eines Spektrums von Beratungsangeboten gesehen.

Angebotsspektrum (Auswahl)

Erste Anlauf-, Koordinations- und Vermittlungsstelle

Clearing bei unklaren Zuständigkeiten oder Mehrfachproblematik

Orientierungshilfen zu eigenverantwortlicher Lebensgestaltung (Gespräche, Beratung, Begleitung) sowie aktive Hilfestellung bei der Bewältigung von unterschiedlichen Alltagsproblemen (Hilfe zur Selbsthilfe)

Gestaltung von Beratungs-, Unterstützungs- und Begleitungsprozessen mit Einzelnen oder Familien zur Stabilisierung der persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse in schwierigen Lebenssituationen, etwa bei chronischer Erkrankung, Langzeitarbeitslosigkeit, im Alter, bei Behinderung

Information und Beratung über existenzsichernde Hilfen, wie z. B. Leistungen nach SGB II (sog. Hartz IV), SGB XII und anderer Sozialleistungsträger, finanzielle Hilfen durch den Träger oder die Beantragung von Stiftungsmitteln

Hilfe bei der Beantragung sowie Unterstützung bei der Durchsetzung sozialer Hilfen bzw. Rechtsansprüche bei Ämtern und Institutionen („Anwaltsfunktion“, Interessenvertretung)

Beratung und Hilfe zur wirtschaftlichen Konsolidierung bei Arbeitslosigkeit, Sozialleistungsbezug oder längerer Erkrankung

Hilfen zur Überwindung finanzieller Schwierigkeiten bei Überschuldung

Vermittlung weiterer Hilfen unter Berücksichtigung des wohnraumbezogenen Umfeldes

Ggf. Vermittlung an bzw. Einbezug von spezialisierten Fachdiensten (Eheberatung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Sozialpsychiatrischer Dienst u. a.)

Einbezug ehrenamtlicher Helfer

Weiterentwicklung von Kontakt- und Kooperationsstrukturen


Die konkrete Ausrichtung des Beratungsangebotes und die Schwerpunktsetzung der Arbeit richten sich nach dem bestehenden Hilfe- und Unterstützungsbedarf, der sonstigen bestehenden Hilfe- und Fachdienststruktur sowie dienstlichen Erfordernissen.

Innerhalb der Caritasverbände nennt sich der Dienst Allgemeine Sozialberatung (ASb). Abweichende (historische) Bezeichnungen lauten z. B. Allgemeine Soziale Beratung, Sozialberatung, Allgemeine Lebensberatung oder Allgemeiner Sozialdienst (ASD) – nicht zu verwechseln mit den gleichnamigen Angeboten vieler Jugendämter. Das Dienstangebot findet sich i. d. R. in jeder größeren Stadt und jedem Landkreis beim jeweiligen Caritasverband. Auch in anderen Wohlfahrtsverbänden, z. B. dem Diakonischen Werk, gibt es ähnlich konzipierte soziale Beratungsstellen.

Die Betriebliche Sozialberatung ist ein spezielles Feld in der Sozialen Arbeit.


(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialberatung abgerufen am 22.06.2019)

Einzelfallhilfe


Einzelfallhilfe (auch als soziale Einzelhilfe bezeichnet) ist eine Methode der sozialen Arbeit.


Einzelfallhilfe ist neben sozialer Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit eine der drei grundlegenden sozialpädagogischen Interventionsformen zur Lösung psychischer, materieller, gesundheitlicher oder sozialer Probleme. Ihre spezifischen Strategien zur Bewältigung dieser Probleme setzen dabei vornehmlich am Individuum, dem Klienten, an.


Einzelfallhilfe kommt in unterschiedlichen Handlungsfeldern der sozialen Arbeit zur Anwendung; 

Beispiele sind:


Beratung (z. B. Schuldnerberatung, Konfliktberatung),

Vermittlung materieller Hilfen (z. B. Wohnungslosenhilfe) oder

Einleitung und Durchführung von präventiven, unterstützenden, therapeutischen oder rehabilitierenden Maßnahmen (z. B. Behindertenhilfe, sozialpädagogische Familienhilfe).

Historische Aspekte


Einzelfallhilfe besteht schon vor der Professionalisierung sozialer Arbeit, z. B. in der karitativen Versorgung Bedürftiger durch Vermögende und in der individuellen, auf Gegenseitigkeit beruhenden Risikoabsicherung durch mittelalterliche Gilden und Knappschaften.

Als erstes Zeugnis von Einzelfallhilfe als einem systematischen Instrument der Sozialarbeit/Sozialpädagogik wird häufig die case work in der Armenhilfe der USA, sowie insbesondere Mary Richmonds Buch Social Diagnosis (1917), zitiert. Nach anderer Auffassung sind jedoch auch frühere Ansätze der Individualisierung in der staatlichen Armenfürsorge, z. B. seit dem Elberfelder System (Armenordnung von 1852), zu berücksichtigen. Soziale Arbeit mit einzelnen Personen oder Familien obliegt zu diesem Zeitpunkt jedoch noch weitgehend ehrenamtlichen Kräften und beginnt erst allmählich, sich als Profession zu entwickeln. Um 1900 bestehen zumindest in größeren Städten Deutschlands Beratungsstellen für Gesundheits- und Rechtsfragen, Seemannsfürsorge oder Auswandererberatung, die ebenfalls schon als frühe Vorläufer der heutigen sozialen Einzelfallhilfe zu gelten haben. Weiterhin entwickelt sich Einzelhilfe auch im Kontext von neu entstehenden Konzepten der Individualpsychologie und Psychotherapie, namentlich der Freud'schen Psychoanalyse.


In den 1920er Jahren trägt in Deutschland Alice Salomon wesentlich zu einer wissenschaftlichen und praktischen Rezeption der Individualisierenden Methode im Zusammenwirken von staatlicher ‚Fürsorge‘ und privater ‚Wohlfahrtspflege‘ bei. Die Formen und Aufgaben der helfenden Intervention charakterisiert sie dabei mit Begriffen wie ‚Behandeln‘, ‚Heilen‘ und ‚Pflegen‘.

Aktuelle Aspekte


Im Laufe der weiteren Professionalisierung sozialer Arbeit findet vor allem ab 1950 eine Theoriebildung statt, in der – ebenso wie bei der Sozialen Gruppenarbeit und der Gemeinwesenarbeit – angloamerikanische Theorie- und Handlungsansätze dominieren. In ihnen stehen entwicklungspsychologische oder funktionalistische (Sozialarbeit als Dienstleistung) bzw. technologische, behavioristische (Verhaltensmodifikation) Konzepte im Vordergrund.

Konzepte


Alle Konzepte der Einzelfallhilfe gehen davon aus, dass in einer Stärkung des Individuums die erfolgreichste Strategie zur Lösung seiner Probleme zu suchen ist. Mit „Hilfe zur Selbsthilfe“ soll das Ziel einer emanzipierten, authentischen und (selbst-)verantwortlichen Persönlichkeit erreicht werden, die anschließend keiner weiteren professionellen Unterstützung mehr bedarf.


Die zeitlich begrenzte pädagogische Intervention erfolgt nach einer systematischen Untersuchung der psychosozialen Situation des Klienten, ihrer Geschichte und einem qualitativen Befund (Anamnese und Diagnose). Ein therapeutisches Konzept bzw. Maßnahmeplan legt die Ziele und den Ablauf der Unterstützung fest und soll eine, zuweilen auch gemeinsame, Erfolgskontrolle ermöglichen.


Das Konzept der „Hilfe“ setzt Freiwilligkeit, Einverständnis und Mitwirkungsbereitschaft der Klienten voraus. Häufig beschriebene Anforderungen an die Pädagogen in der Einzelfallhilfe sind deshalb Anteilnahme, Akzeptanz der Person und Achtung der Selbstbestimmung des Klienten, sowie Verschwiegenheit gegenüber anderen Personen und Institutionen. Einzelfallhelfer bedienen sich u. a. aus der Psychotherapie abgeleiteter Verfahren, z. B. der personenzentrierten Gesprächsführung.

Case Management


In Theorie und Praxis der gegenwärtigen Einzelfallhilfe hat der Begriff Case Management einen hohen Stellenwert erlangt. In ihm spiegelt sich auch das Bemühen um eine weitere Professionalisierung sozialer Arbeit wider: Caseworker oder Case Manager handeln nicht mehr als „Helfer“, sondern als erfolgskontrollierte Dienstleister nach festgelegten bzw. überprüfbaren professionellen Standards.


Als wesentlichere Triebfeder des ‚Booms‘ von Case-Management-Konzepten ist allerdings die zunehmende Finanzkrise der öffentlichen Haushalte zu sehen, daneben die mangelnde Quantifizierbarkeit von Erfolgen sozialer Arbeit allgemein und von Einzelfallhilfe im Besonderen. Case-Management-Konzepte sollen dabei die begrenzten finanziellen, personellen und organisatorischen Ressourcen bündeln, um auf wachsende soziale Problemlagen in möglichst effizienter Form zu reagieren (siehe hierzu auch den Artikel Fallmanagement mit den Schwerpunkten Arbeitslosigkeit/ALG II und Rehabilitation). Sie spiegeln damit den allgemein feststellbaren Trend zur Ökonomisierung der Sozialen Arbeit wider.[1]

Kritik der Einzelfallhilfe


Haupteinwand gegen die Konzepte von Einzelfallhilfe war ab Ende der 1960er Jahre der Vorwurf, sie individualisierten gesellschaftlich bedingte Probleme und verschleierten die wahren Ursachen ihrer Entstehungsbedingungen. Die aktuelle Kritik am Case Management hat diese Argumente nahezu nahtlos übernommen.

Rechtliche Grundlagen


In Deutschland sind viele sozialstaatliche Leistungen im Sozialgesetzbuch verankert. Einzelfallhilfe wird zum Beispiel gewährt als Leistung für


Menschen in besonderen Lebenslagen (auch Wohnungslosenhilfe) nach § 67, § 68 SGB XII

Personen mit einer Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 53, § 54 SGB XII

Jugendliche, die einer intensiven Unterstützung bei der sozialen Integration bedürfen (im Rahmen der Hilfen zur Erziehung) nach § 35 SGB VIII

Literatur

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.): Fachlexikon der sozialen Arbeit. 5. Aufl. (2002), Frankfurt: Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge.

Engelke, Ernst: Theorien der Sozialen Arbeit. Eine Einführung. 3. Aufl. (2002), Freiburg im Breisgau: Lambertus-Verlag

Galuske, Michael: Methoden der Sozialen Arbeit. 10. Aufl. (2013), Weinheim, München: Juventa Verlag

Hering, Sabine und Richard Münchmeier: Geschichte der Sozialen Arbeit. Eine Einführung. 2. Aufl. (2003), Weinheim, München: Juventa Verlag

Kreft, Dieter und Ingrid Mielenz (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit. Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 5. vollst. überarb. und erw. Aufl. (2005), Weinheim, München: Juventa Verlag

Müller, Wolfgang C.: Wie Helfen zum Beruf wurde. Eine Methodengeschichte der Sozialarbeit. (1999), Weinheim: Beltz

Otto, Hans-Uwe und Hans Thiersch (Hrsg.): Handbuch Sozialarbeit/Sozialpädagogik. 2. völlig neu überarb. und aktual. Aufl. (2001), Neuwied: Luchterhand

Schilling, Johannes: Soziale Arbeit. (1997), München: Reinhardt

Einzelnachweise

1) Dieter Kreft: Moden, Trends und Handlungsorientierungen in der Sozialen Arbeit seit 1945; (PDF; 254 kB) 2004, S. 15ff.; abgerufen am 30. September 2008


(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelfallhilfe abgerufen am 22.06.2019)

Psychosoziale Beratung

Psychosoziale Beratung bezeichnet eine professionelle Art von Beratung (britisches Englisch: Counselling, amerikanisches Englisch: Counseling), die Klienten in ihren verschiedenen Lebensbereichen und Lebensphasen unter Einbezug ihrer persönlichen Ressourcen präventiv und entwicklungsorientiert unterstützt, damit sie spezifische alltagsrelevante Kompetenzen entwickeln können. Mit der zunehmenden Komplexität aller Lebensbereiche und der psychosozialen Aspekte findet Beratung im psychosozialen Bereich immer mehr Verbreitung. Im Vergleich dazu versteht sich Therapie eher als eine kurative Intervention, die Behandlung, Heilung und Krankheitsbewältigung beinhaltet.[1] Die Beratungsart wird inzwischen verstärkt auch bei der Betreuung von Krebspatienten und ihren Angehörigen genutzt und von der Stiftung Deutsche Krebshilfe durch bundesweite Finanzierung von „psychosozialen Krebsberatungsstellen“ regelmäßig gefördert.[2]

Definition


Psychosoziale Beratung agiert in einer Welt, die sich stetig verändert und die von modernen Gesellschaften und ihren Mitgliedern zunehmend schneller und häufiger Flexibilität fordert bezüglich sozialer Integration und individueller Lebensbewältigung.


Psychosoziale Beratung zeigt sich in allen Lebensbereichen, allen Lebensphasen und allen Lebenskontexten als Unterstützungsangebot für Einzelne, Gruppen, Organisationen und Institutionen.[3]

Es ist die Aufgabe psychosozialer Beratung, Menschen in herausfordernden Lebenszusammenhängen oder -situationen und in entscheidenden Entwicklungsschritten sowie Lebenskrisen zu begleiten, sie in ihrem jeweiligen Lebenskontext informativ, präventiv und entwicklungsfördernd zu unterstützen und ihnen Orientierungs-, Planungs- Entscheidungs- und Bewältigungshilfe zu geben unter Einsatz ihrer persönlichen und sozialen Bewältigungsressourcen.[4] Psychosozial beinhaltet ein Menschen- und Gesellschaftsbild, welches das individuelle psychische und soziale Wohlbefinden immer im Kontext bestehender soziokultureller Lebens- und Umweltbedingungen betrachtet.[5]


Der Beratungsbegriff ist im deutschen Sprachraum anders als etwa der Counseling-Begriff in den USA nicht geschützt. Das gilt auch für die Spezifikation „psychosoziale Beratung“: Anbieter müssen keine spezifische Kompetenz nachweisen.

Psychosoziale Krebsberatungsstellen


Das Förderungs-Schwerpunktprogramm „Psychosoziale Krebsberatungsstellen“ der Deutschen Krebshilfe wurde 2017 erweitert. Sie stellte laut Jahresgeschäftsbericht rund 9,8 Millionen Euro Spendengelder für Projekte zur Verbesserung der psychosozialen und psychoonkologischen Versorgung bereit. Die Mittel gingen bundesweit an 18 psychosoziale Krebsberatungsstellen. Dazu gehören 2018 unter anderem Einrichtungen der Bayerischen Krebsgesellschaft e.V. München, der Hessischen Krebsgesellschaft e.V. Frankfurt am Main und der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.[6]

Beratungsangebote


Psychosoziale Beratung erfolgt in Privatpraxen oder Institutionen auf der Basis einer Vereinbarung in unterschiedlichen Beratungsfeldern wie Beruf, Bildung und Beschäftigung, Persönlichkeits-, Jugend-, Erziehungs-, Partnerschafts-, Familien-, Migranten- bzw. Migrations-Beratung, Beratung bei Gesundheits- und Sucht-Problemen oder Trauerarbeit. Sie wird in der Form von Einzel-, Paar- Familien- oder Gruppenberatung durchgeführt.


Psychosoziale Notfallversorgung[7] beispielsweise in Form von Telefonseelsorge[8]

Beratungsverlauf


Im Zentrum psychosozialer Beratung steht das persönliche, klientenorientierte Gespräch mit Ratsuchenden. Deren häufige Anliegen sind herausfordernde Entwicklungen oder einschneidende Veränderungen im Leben, der Wunsch nach Entwicklung der eigenen Persönlichkeit oder die Verbesserung der sozialen Integration. Es ist das Ziel der Beratenden, diese Probleme zu fokussieren und die Ratsuchenden in deren Bewältigung und sie in ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen.


Beratende im psychosozialen Bereich gestalten den Beratungsprozess auf die Situation bezogen, individuell und kreativ sowie unter Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfelds ihrer Klienten. Sie fördern dabei die Eigenverantwortung der Ratsuchenden und unterstützen deren Eigenbemühungen, ihre Verhaltens- und Erlebensmuster weiter zu entwickeln sowie die persönliche Befindlichkeit zu verbessern. Dabei wird es zunehmend wichtig, nicht hauptsächlich problem-, sondern vermehrt ressourcenorientiert zu arbeiten.

Theoretische Grundlagen


Die theoretischen Grundlagen von psychosozialer Beratung bilden Konzepte aus psychologischen Schulen wie die Individualpsychologie nach Alfred Adler, Vertreter der Ich-Psychologie wie Erik Erikson, die um 1930 von Viktor E. Frankl begründete Existenzanalyse, die von Fritz Perls entwickelte Gestalttherapie und die humanistische Psychologie, zu deren Begründern und Entwicklern Abraham Maslow und Carl Rogers gehören. Von Bedeutung ist auch die systemische Theorie, deren Anfänge in den USA liegen und die wichtige Familientherapeuten wie Virginia Satir und Paul Watzlawick hervorbrachte. Insbesondere seit den 1990er Jahren haben im Zusammenhang mit neurowissenschaftlichen Forschungsergebnissen körperorientierte Verfahren vermehrt an Einfluss gewonnen. Einen wesentlichen Diskurs über die verschiedenen Konzepte, Modelle und Disziplinen von Beratung leisten Beratungstheoretiker wie John Mc Leod, Ursel Sickendiek, Frank Engel und Frank Nestmann.

Erste Beratungsangebote entstanden in Mitteleuropa in den 1920er-Jahren auch in Arbeitsfeldern wie Pädagogik, Sozialarbeit, Seelsorge und Medizin. Wesentliche Einflüsse kamen zudem von Wissenschaften außerhalb dieser Praxisfelder, beispielsweise aus der Anthropologie (vgl. Gregory Bateson zu Kommunikation), der Soziologie (vgl. Niklas Luhmann zu sozialen Systemen) oder den Neurowissenschaften (vgl. Antonio Damasio, Gerald Hüther, Manfred Spitzer zu Hirnentwicklung, Lern- und Entscheidungsprozessen). Die Konzepte und die Praxis heutiger psychosozialer Beratung sind deshalb interdisziplinär fundiert.[9]

Beratungsansätze und Beratungskonzepte


Psychosoziale Beratung befasst sich auf einer theoriegeleiteten Grundlage mit unterschiedlichen Entwicklungsaufgaben und multifaktoriell bestimmten Problem- und Konfliktsituationen. Diesem Beratungsverständnis liegt ein sozialwissenschaftlich und interdisziplinär fundiertes Handlungskonzept zu Grunde, das tätigkeitsfeld- und aufgabenspezifisch ausdifferenziert wird. Unter einem Beratungsansatz (oder -verfahren) wird ein hinreichend konsistenter, umfassender, detaillierter, eindeutig formulierter Handlungsansatz verstanden. Die Vielfalt der Verfahren ist heute groß. Dies hat wesentlich damit zu tun, dass Menschen und ihre sozialen Umwelten vielförmig und damit auch sehr unterschiedlich ansprechbar sind. Lern- und Veränderungsprozesse können auf mannigfache Weise initiiert und unterstützt werden.


Es hat sich deshalb in den letzten Jahren durchgesetzt, dass gut ausgebildete Berater ein bestimmtes Verfahren gründlich kennen und anwenden können und darüber hinaus ein individuelles Konzept für ihre spezifischen Angebote entwickeln, anhand dessen sie ihre Arbeit gestalten und reflektieren.[10]

Ausbildung und Qualifikation

Beratung ist heute zu einem geläufigen Angebot geworden und entsprechend nimmt das Bedürfnis nach Regulierung zu. Schulen und Institutionen haben sich zu Verbänden zusammengeschlossen, um den Bereich psychosoziale Beratung mittels fachlicher einheitlicher Standards zu regulieren und zu kontrollieren.


In der Schweiz wurde zu diesem Zweck im Jahr 2006 der Dachverband „Schweizerische Gesellschaft für Beratung SGfB“ gegründet. Seit 2014 organisiert und führt die SGfB im Auftrag des schweizerischen Staats die Berufsprüfungen für Berater im psychosozialen Bereich mit eidgenössischem Diplom durch.


Literatur

Jürgen Beushausen: Beratung lernen. Grundlagen psychosozialer Beratung und Sozialtherapie für Studium und Praxis. UTB u. Budrich, 2016, ISBN 978-3-8252-4578-8.

Heike Schnoor: Psychosoziale Beratung in der Sozial- und Rehabilitationspädagogik. Kohlhammer, 2006, ISBN 3-17-019297-3.

Anke Rohde, Kirsten Wassermann: Pränataldiagnostik und psychosoziale Beratung – Aus der Praxis für die Praxis. Schattauer, 2008, ISBN 978-3-7945-2613-0.

Frank Engel, Frank Nestmann, Ursel Sickendiek: Beratung – Eine Einführung in sozialpädagogische und psychosoziale Beratungsansätze. Beltz Juventa, 2008, ISBN 978-3-7799-0755-8.

Wilhelm Körner, Gülcan Irdem, Ullrich Bauer: Psycho-soziale Beratung von Migranten. Kohlhammer, 2013, ISBN 978-3-17-021410-1.

Heike Schnoor: Psychosoziale Beratung im Spannungsfeld von Gesellschaft, Institution, Profession und Individuum. Vandenhoeck & Ruprecht, 2013, ISBN 978-3-525-46267-6.

Einzelnachweise

1) V. Bamler, J. Werner, F. Nestmann: Psychosoziale Beratung. In: Entwicklungen und Perspektiven, Resonanzen-Journal. 01/2013

2) 50 Millionen Euro für junge Krebsforscher. Deutsche Krebshilfe, 4. Juli 2018, abgerufen am 2. August 2018.

3) V. Bamler, J. Werner, F. Nestmann: Psychosoziale Beratung. In: Entwicklungen und Perspektiven, Resonanzen-Journal. 01/2013

4) F. Nestmann: Übergangsberatung. In: Handbuch Übergänge. Beltz Juventa, 2013.

5) V. Bamler, J. Werner, F. Nestmann: Psychosoziale Beratung. In: Entwicklungen und Perspektiven, Resonanzen-Journal. 01/2013

6) Geschäftsbericht Deutsche Krebshilfe 2017. S. 43, 46 und 47.

7) PSNV Links (Krisenintervention & Notfallseelsorge). In: www.krisenintervention-psnv.de. Abgerufen am 28. November 2015.

8) Eine starke Gemeinschaft | TelefonSeelsorge Deutschland. In: www.telefonseelsorge.de. Abgerufen am 28. November 2015.

9) Psychosoziale Beratung. In: Beratungsverständnis. www.sgfb.ch

10) Psychosoziale Beratung. In: Beratungsverständnis. www.sgfb.ch


(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Psychosoziale_Beratung abgerufen am 22.06.2019)