Nervenstark!

Kenne, was dich schwach macht. Konzentriere dich auf das, was dich stark macht!

Weg von der "psychischen Störung" - hin zur Wertschätzung besonderer Gaben!

Forensik

Forensik ist ein Sammelbegriff für wissenschaftliche und technische Arbeitsgebiete, in denen kriminelle Handlungen systematisch untersucht werden. Der Begriff stammt vom lateinischen forensis „zum Forum, Markt[platz] gehörig“, da Gerichtsverfahren, Untersuchungen, Urteilsverkündungen sowie der Strafvollzug im antiken Rom öffentlich und meist auf dem Marktplatz (Forum) durchgeführt wurden.


Etymologie


Das Wort forensisch kommt vom lateinischen Begriff forēnsis, was "von oder vor dem Forum" bedeutet. Die Geschichte des Begriffs stammt aus der römischen Zeit, in der eine strafrechtliche Anklage bedeutete, den Fall vor einer Gruppe von öffentlichen Personen auf dem Forum zu präsentieren. Sowohl die Person, die des Verbrechens beschuldigt wurde, als auch der Ankläger hielten Reden, in denen sie ihre Sicht der Dinge darlegten. Der Fall wurde zu Gunsten desjenigen entschieden, der die besten Argumente und Reden vorbrachte. Dieser Ursprung ist die Quelle der beiden modernen Verwendungen des Wortes forensisch – als eine Form der juristischen Beweisführung und als eine Kategorie der öffentlichen Präsentation.


Rechtsmedizin


Forensische Traumatologie ist ein Teilgebiet der Rechtsmedizin, das sich mit körperlichen Verletzungen befasst.


Die forensische Osteologie identifiziert Personen anhand des Skeletts, die forensische Zahnmedizin anhand des Zahnsystems, was insbesondere bei Opfern von Natur- und Verkehrskatastrophen sowie bei Verbrechensopfern angewandt wird. Die Thanatochemie umfasst die Untersuchung chemischer und biochemischer Vorgänge nach dem Tod, die klinische Chemie bei Lebenden.


Die weiteren Teilgebiete der Forensik werden unter den folgenden Sparten der Kriminaltechnik gefasst:


Forensische Genetik


Die forensische Genetik befasst sich mit denjenigen Aspekten (straf)rechtlich relevanter Sachverhalte, die sich mit den Methoden der molekularen Genetik untersuchen lassen. Häufig wird dabei die Individualisierung angestrebt. Es soll z. B. eine biologische Spur an einem Tatort – ein Blutspritzer, eine Hautschuppe, ein Haar – eindeutig einer Person zugeordnet, also individualisiert werden. Oder es soll eine, z. B. durch Fäulnis visuell unkenntlich gewordene Leiche identifiziert oder, z. B. nach einer Naturkatastrophe, ein Leichenteil einer Leiche zugeordnet werden. Aber auch die „klassische“ Vererbungslehre findet ihre forensische Anwendung, wenn, häufig in gerichtlichem Auftrag, das biologische Abstammungsverhältnis von zwei oder mehr Personen festgestellt, wenn also ermittelt werden soll, ob z. B. ein Mann wirklich der Vater eines bestimmtes Kindes oder eine Frau wirklich in mütterlicher Linie verwandt mit einer bestimmten Person ist. Die Grundlage für die genannten Untersuchungen ist die Erstellung eines oder mehrerer DNA-Profile.


Neben der Individualisierung kann aber auch die Kontextualisierung biologischer Spuren von erheblicher Bedeutung sein, die also die Rekonstruktion (von Teilen) des Tathergangs anhand der Analyse des Spurenbilds und dessen Zustandekommen gestattet. Häufig wird beispielsweise nach der biologischen Art einer Spur gefragt, also ob es sich bei einer sekretverdächtigen Spur um Speichel, Sperma, eine Mischung oder nichts davon handelt. Diese und viele weitere Fragen zur Kontextualisierung, etwa Zustands- und Zeitbestimmungen, sind nicht mittels DNA-Untersuchung zu klären, können aber durch Analyse von RNA-Molekülen im Spurenmaterial beantwortet werden,[2] die Untersuchung ist dabei kompatibel und parallel durchführbar mit der DNA-Analyse. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, ohne zusätzlichen Probenverbrauch auch bei kleinsten Tatortspuren nicht nur die Spurenart zu bestimmen, sondern auch das DNA-Profil des Spurenlegers zu typisieren.


Seit einiger Zeit werden zudem auch epigenetische Analysen in der forensischen Genetik vornehmlich zu den Zwecken der Spurenartidentifikation,[3] zur Bestimmung des Alters eines Individuums[4] und zur Unterscheidung eineiiger Zwillinge[5] eingesetzt, außerdem wird die Möglichkeit des Einsatzes der Mikrobiom-Analyse zur Zuordnung von Individuen, Orten und Gegenständen erforscht.


Forensische Psychiatrie und Psychologie


Die forensische Psychiatrie befasst sich mit der Schuldfähigkeit und der Einschätzung des Gefährlichkeitsgrades von Straftätern sowie deren Behandlung. Forensische Psychiatrie ist mittlerweile eine Schwerpunktbezeichnung, die von Fachärzten für Psychiatrie erworben werden kann. Sie schließt andere Zweige der Begutachtung, beispielsweise das Sozialrecht, und die Behandlung im Maßregelvollzug ein.


Die Rechtspsychologie ist eine mögliche mehrjährige Weiterbildung für Psychologen. Sie unterstützt, wie die forensische Psychiatrie, die Begutachtung der verminderten Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit von Angeklagten und solche der Gefährlichkeit von Straftätern. Darüber hinaus unterstützt sie Begutachtungen der Glaubwürdigkeit von Zeugen und vor allem Begutachtungen im Familienrecht, insbesondere bei Entscheidungen im Sorgerecht. Sie beschäftigt sich aber auch mit Prävention sowie fachlicher Information von nicht-psychologischem Fachpersonal (zum Beispiel Staatsanwälten, Richtern, Sozialarbeitern). Für alle Bereiche ist die Rechtspsychologie stärker als die Psychiatrie in Forschung involviert, wobei hier naturgemäß psychologische Themen im Vordergrund stehen (wie systematische Verzerrungen bei richterlichen Entscheidungsprozessen, Wahrnehmungsfehler bei der Identifikation von Verdächtigen durch Zeugen und Ähnliches). Die Rechtspsychologie erarbeitet und veröffentlicht vor allem Ergebnisse von rechtspsychologischer Grundlagenforschung.


(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Forensik. Abgerufen am 08.08.2021)